Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist bemüht, diesen Internetauftritt im Einklang mit den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der Kriterien zum Teil noch nicht gegeben:
- teilweise Untertitel von Videos und Audios
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 3. Februar 2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25. November 2022 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
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Durchsetzungsverfahren
Das Durchsetzungsverfahren ist in Baden-Württemberg durch die Ombudsfunktion der Beauftragten der Landesregierung für die
Belange von Menschen mit Behinderungen sowie das zur Verfügung stehende Verbandsklagerecht nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 L-BGG
gewährleistet.
Sie erreichen die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter folgender E-Mail-Adresse: