Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist bemüht, diesen Internetauftritt im Einklang mit den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen für die Internetseite www.vondaheim.de
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der Kriterien zum Teil noch nicht gegeben:
teilweise Untertitel von Videos und Audios
EN 11.1.4.11: Nicht-Text-Kontrast: Kontrast des Fokus ist an ein paar Stellen zu niedrig (grauer Fokusrahmen auf grünem Hintergrund)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen für die App für Mobiltelefone „VonDaheim BW“
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der Kriterien nach EN 301 549 (Accessibility requirements for ICT products and services) nicht gegeben:
EN 11.2.1.1 Tastatur bzw.
EN 11.2.4.3 Fokus-Reihenfolge bzw.
EN 11.2.4.7 Fokus sichtbar:
die App kann nicht ausschließlich mit der Tastatur bedient werden, der Fokus ist zudem nicht gekennzeichnet
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 3. Februar 2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 9. Januar 2024 überprüft.
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Durchsetzungsverfahren
Das Durchsetzungsverfahren ist in Baden-Württemberg durch die Ombudsfunktion der Beauftragten der Landesregierung für die
Belange von Menschen mit Behinderungen sowie das zur Verfügung stehende Verbandsklagerecht nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 L-BGG
gewährleistet.
Sie erreichen die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter folgender E-Mail-Adresse: