Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist bemüht, diesen Internetauftritt im Einklang mit den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen für die Internetseite www.vondaheim.de
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der Kriterien zum Teil noch nicht gegeben:
teilweise Untertitel von Videos und Audios
EN 11.1.1.1. Nicht-Text-Inhalt: Alternative-Text für das Logo des MLR fehlt
EN 11.1.3.2 bzw. EN 11.2.1.1. Bedeutungsvolle Reihenfolge: Ansicht auf mobilem Gerät: Reihenfolge „Hamburger-Menü“, in dem Bedienelemente angesteuert werden, für Tastaturnutzende nicht schlüssig und nachvollziehbar
EN 11.1.4.11: Nicht-Text-Kontrast: Kontrast des Fokus ist an ein paar Stellen zu niedrig (grauer Fokusrahmen auf grünem Hintergrund)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen für die App für Mobiltelefone „VonDaheim BW“
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der Kriterien nach EN 301 549 (Accessibility requirements for ICT products and services) nicht gegeben:
EN 11.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt:
Für Inhalte, die keine Texte sind, wie z. B. Grafiken und Bilder, fehlt ein aussagekräftig Alternativtext. Das gilt für
Bilder und graphische Bedienelemente.
EN 11.1.3.1 Info und Beziehungen bzw
EN 11.5.2.9 Eltern-Kind-Beziehungen programmatisch ermittelbar:
Strukturelemente sind nicht als solche ausgezeichnet, z.B. Überschriften, Listen.
EN 11.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge:
Inhalte sind teilweise nicht in einer für Screenreader erkennbaren sinnvollen Reihenfolge abgebildet, z.B. Detailansicht Rezepte
– Produktsuche
EN 11.1.3.4 Ausrichtung:
Die App kann Inhalte nur im Hochformat anzeigen.
EN 11.1.4.11:
Nicht-Text-Kontrast: Kontrast des Fokus ist zu niedrig z.B. Schieberegler Auswahl Umkreissuche
EN 11.2.1.1 Tastatur bzw.
EN 11.2.4.3 Fokus-Reihenfolge bzw.
EN 11.2.4.7 Fokus sichtbar:
die App kann nicht ausschließlich mit der Tastatur bedient werden, der Fokus ist zudem nicht gekennzeichnet
EN 11.2.2.2 Pausieren, stoppen, ausblenden:
Die Kartenansicht in der Android-Version beginnt ca. 2 mal pro Sekunde zu flackern, was nicht gestoppt werden kann.
EN 11.2.4.4 Linkzweck (im Kontext):
Ziel oder Zweck von Links sind nicht aussagekräftig, z.B. ist nicht erkennbar, wenn ein Link außerhalb der App im Browser
geöffnet wird.
EN 11.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels) bzw.
EN 11.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen bzw.
EN 11.5.2.8 Label-Beziehungen:
Überschriften, Beschriftungen und Beziehungen sind für Assistenzsysteme nicht klar aussagekräftig z.B. fehlt bei
Eingabemöglichkeiten eine ausreichende Beschriftung und deren Zweck
EN 11.4.1.2 Name, Rolle, Wert bzw.
EN 11.5.2.5 Objektinformationen bzw.
EN 11.5.2.11 Liste der verfügbaren Handlungen bzw.
EN 11.5.2.15 Änderungsbenachrichtigung bzw.
EN 11.5.2.17 Änderungen von Werten und Text:
Zustand (z.B. Wert, gekennzeichnet oder nicht, Auf- bzw. zugeklappt, verbundene Aktion), verfügbare Handlungen und Änderungen von
Bedienelementen für assistive Technologien nicht erkennbar.
EN 11.5.2.7 Werte:
Elemente, die einen Wert anzeigen, stellen für assistive Technologien nicht ausreichend Informationen zur Verfügung z.B. Auswahl
Umkreissuche
EN 11.5.2.10 Text:
Es fehlen Informationen zu Textattributen für assistive Technologien
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 3. Februar 2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18. August 2023 überprüft.
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Durchsetzungsverfahren
Das Durchsetzungsverfahren ist in Baden-Württemberg durch die Ombudsfunktion der Beauftragten der Landesregierung für die
Belange von Menschen mit Behinderungen sowie das zur Verfügung stehende Verbandsklagerecht nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 L-BGG
gewährleistet.
Sie erreichen die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter folgender E-Mail-Adresse: